Arzt und Anwalt. Unter einem Dach. Für Ihr Recht.
Wir sind keine Kanzlei, die Fälle am Fließband abarbeitet. Wir sind ein Team aus Medizinern und Juristen, das jeden Mandanten ernst nimmt – und jeden Kampf aufnimmt.
Wir vertreten ausschließlich Patienten – niemals Ärzte, Kliniken oder Versicherungen.
Gerechtigkeit ist kein Luxus – sie ist Ihr gutes Recht
Ein Behandlungsfehler verändert Leben. Plötzlich steht man einem System gegenüber – Ärzten, Kliniken, Versicherungen –, das auf seine eigene Verteidigung programmiert ist. Allein ist man dabei chancelos.
Genau hier setzen wir an. Rechtsanwalt Alexander Judaschke bringt die juristische Kampfkraft, Dr. med. Karsten Judaschke die medizinische Expertise. Gemeinsam lesen wir Akten, die andere übersehen, und finden Fehler, die sonst untergingen.
Wir arbeiten nach den gesetzlichen Gebühren (RVG), wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen. Die erste Einschätzung ist immer kostenlos. Weil wir glauben, dass jeder ein Recht auf Aufklärung hat, bevor er eine Entscheidung trifft.

Rechtsanwalt Alexander Judaschke
Anwalt für Arzthaftungsrecht · Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Alexander Judaschke ist seit über zwei Jahrzehnten im Arzthaftungsrecht tätig. Ausgebildet in einer renommierten Medizinrechtskanzlei, verbindet er juristische Präzision mit kompromisslosem Einsatzwillen. Als erfahrener Prozessanwalt im Zivil-, Schadensersatz- und Arzthaftungsprozess streitet er bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Menschen zu helfen, ist der Antrieb meiner anwaltlichen Arbeit. Gerade im Arzthaftungsrecht erlebe ich immer wieder, wie sehr ein medizinischer Fehler das Leben eines Menschen und seiner Familie schwerwiegend verändern kann. In dieser Situation möchte ich für Sie nicht nur juristisch an Ihrer Seite stehen, sondern Ihnen zuhören, Ihre Sorgen ernst nehmen und Ihnen verständlich erklären, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ich scheue keinen Konflikt. Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungen verfügen regelmäßig über erfahrene anwaltliche Vertretung. Umso wichtiger ist ein Rechtsanwalt, der Verhandlungsgeschick mit Durchsetzungsstärke verbindet und bereit ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten. Ich setze durch, was Ihnen zusteht – mit Klarheit, Ausdauer und dem notwendigen Nachdruck.
Seit mehr als 21 Jahren vertrete ich als Anwalt für Arzthaftungsrecht Mandanten in ganz Deutschland vor Gericht – mit zusätzlicher besonderer Expertise im Strafrecht kenne ich beide Seiten eines Behandlungsfehlerfalls: das zivilrechtliche Schadensersatzverfahren ebenso wie die strafrechtliche Dimension ärztlichen Fehlverhaltens.
Damit Sie medizinische Zusammenhänge nicht nur juristisch, sondern auch medizinisch richtig eingeordnet bekommen, arbeite ich eng mit Dr. med. Karsten Judaschke zusammen – so bewerten wir Ihren Fall aus zwei Perspektiven, bevor wir ihn durchsetzen.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass Ihnen zugehört wird, dass Ihre Fragen ernst genommen werden und dass wir gemeinsam den richtigen Weg für Ihr Anliegen finden. Vertrauen ist für mich die Grundlage einer guten anwaltlichen Zusammenarbeit. Schenken Sie uns dieses Vertrauen – wir werden alles daransetzen, es zu rechtfertigen.
Rechtsanwalt Alexander Judaschke – Kompetenz für komplexe Fälle
Manche Wege in den Anwaltsberuf beginnen im Hörsaal. Der Weg von Rechtsanwalt Alexander Judaschke begann in einer Arztpraxis.
Von 1992 bis 1998 arbeitete Alexander Judaschke in der Praxis Dr. med. Judaschke mit – lange bevor er Jura studierte. Dort erlebte er, wie Medizin in der Praxis tatsächlich funktioniert: die Sorgfalt, die ein Behandlungserfolg erfordert, aber auch, wie schnell Fehler passieren können und welche Folgen sie für Patientinnen und Patienten haben. Dieses Verständnis für die medizinische Seite eines Falles begleitet ihn bis heute – und unterscheidet seine Arbeit von der vieler Kolleginnen und Kollegen, die Arzthaftungsrecht ausschließlich aus juristischen Lehrbüchern kennen.
2002 legte Alexander Judaschke sein juristisches Staatsexamen ab. Direkt im Anschluss sammelte er als Mitarbeiter der Kanzlei Winter praktische Erfahrung im Zivilrecht und Zivilprozessrecht – dem Handwerkszeug, ohne das kein Behandlungsfehlerprozess zu gewinnen ist. 2004 erwarb er Zusatzqualifikationen im Verhandlungsmanagement und in der Mediation, denn wer verhandeln kann, verhandelt aus einer stärkeren Position – auch dann, wenn am Ende ein Gericht entscheiden muss.
Den entscheidenden fachlichen Schritt machte er 2004/2005 mit seiner Ausbildung in der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei Ulsenheimer und Friedrich, wo er sich gezielt auf das Arzthaftungsrecht konzentrierte. Hier erwarb er das Rüstzeug, das notwendig ist, um komplexe medizinische Sachverhalte juristisch zu durchdringen und gegenüber Ärzten, Kliniken und deren Haftpflichtversicherern konsequent durchzusetzen.
2005 wurde Alexander Judaschke als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im selben Jahr seine eigene Kanzlei. Seitdem – seit über 20 Jahren – vertritt er ausschließlich Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, die durch ärztliche Behandlungsfehler geschädigt wurden. Diese Konzentration ist bewusst gewählt: Wer sich jeden Tag mit Arzthaftungsrecht beschäftigt, erkennt Muster, die anderen entgehen, und weiß genau, an welchen Stellen Behandlungsfehler ansetzen – von der Diagnose über die Aufklärung bis zur Nachsorge.
2014 erwarb Alexander Judaschke zusätzlich den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Diese Qualifikation ist im Arzthaftungsrecht kein Zufall: Grobe Behandlungsfehler können neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte nach sich ziehen – etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Als Fachanwalt für Strafrecht kann er diese strafrechtliche Dimension eines Falles nicht nur einschätzen, sondern aktiv nutzen, um die zivilrechtlichen Ansprüche seiner Mandanten zusätzlich zu stärken – etwa durch Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren oder aktiv durch Nebenklage und Adhäsionsverfahren.
Diese Kombination – medizinisches Grundverständnis aus seiner Zeit in der Arztpraxis, jahrzehntelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht und die Schlagkraft eines Fachanwalts für Strafrecht – ist der Kern seiner Arbeit. Rechtsanwalt Judaschke vertritt seine Mandanten nicht halbherzig, sondern konsequent bis zur endgültigen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Dr. med. Karsten Judaschke
Facharzt für Allgemeinmedizin · Kooperationspartner

Dr. med. Karsten Judaschke blickt auf ein halbes Jahrhundert ärztlicher Praxis zurück. Seine medizinische Expertise ist das Herzstück unserer Kanzlei: Er liest Patientenakten mit dem Blick des erfahrenen Arztes, erkennt Behandlungsfehler, wo Juristen erst anfangen zu suchen, und liefert die medizinische Bewertung, auf der eine erfolgreiche Klage ruht.
Ich habe fünfzig Jahre lang Menschen behandelt. Heute sorge ich dafür, dass diejenigen, die schlecht behandelt wurden, jemanden haben, der ihre Sprache spricht – und ihre Akte versteht.
Mit mehr als fünf Jahrzehnten Erfahrung in der Allgemeinmedizin habe ich unzählige Behandlungsverläufe begleitet und weiß, woran sich ein Behandlungsfehler von einem schicksalhaften Verlauf unterscheidet. Diese Erfahrung bringe ich in die medizinische Bewertung jedes Falls ein.
Medizinische Befunde sind für Betroffene oft schwer zu durchschauen – gerade dann, wenn es um die eigene Gesundheit oder die eines Angehörigen geht. Mir ist wichtig, Ihnen genau zu erklären, was in Ihrer Behandlung passiert ist, ohne Fachchinesisch, und Ihre Fragen ernst zu nehmen, auch wenn sie Ihnen "zu einfach" erscheinen.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Judaschke sorge ich dafür, dass medizinische Fakten korrekt in Ihre rechtliche Auseinandersetzung einfließen.

Fünf Jahrzehnte Medizin – aus erster Hand
Dr. med. Karsten Judaschke erhielt seine ärztliche Approbation im Jahr 1971 und ist seither ununterbrochen Mitglied der Berliner Ärztekammer. 1975 erwarb er die Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin und eröffnete noch im selben Jahr in Berlin-Tegel seine eigene Praxis für Allgemeinmedizin und Geburtshilfe – zu ihrer Zeit eine der größten Berliner Kassenarztpraxen. 1979 wurde ihm der Titel Doktor der Medizin verliehen.
Im laufenden Praxisbetrieb bildete er sich kontinuierlich weiter: mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie, insbesondere Magen- und Darmspiegelung, sowie in Geburtshilfe, Ultraschalldiagnostik und kardiologischer Diagnostik. Zahlreiche gynäkologische Untersuchungen und Diagnostiken führte Dr. Judaschke eigenhändig durch, ein eigenes Labor war Teil seiner Praxis. Er erwarb die zusätzliche Qualifikation in Akupunktur, eine Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin. Diese Breite an praktischer, klinischer Erfahrung über mehr als drei Jahrzehnte ist heute die Grundlage seiner gutachterlichen Tätigkeit.
Im Jahr 2008 übergab Dr. Judaschke den Praxisbetrieb und ist seitdem privatmedizinisch und gutachterlich tätig. Was ihn auszeichnet, ist nicht nur das Wissen eines Facharztes – sondern das Erleben eines Arztes, der selbst jahrzehntelang diagnostiziert, behandelt und entschieden hat. Genau dieser Blick von innen macht den Unterschied, wenn es darum geht, eine Patientenakte auf einen Behandlungsfehler hin zu bewerten.
Was uns von anderen Kanzleien im Arzthaftungsrecht unterscheidet
Viele Kanzleien werben ähnlich. Wir zeigen Ihnen konkret, worin der Unterschied liegt.
Arzt und Anwalt unter einem Dach — nicht nur auf dem Papier
Viele Kanzleien werben mit "medizinischer Expertise", weil sie gelegentlich einen externen Gutachter hinzuziehen. Bei uns sitzt Dr. med. Karsten Judaschke im Haus. Mit 50 Jahren ärztlicher Praxis liest er Ihre Patientenakte mit dem Blick des Behandelnden — und erkennt einen Behandlungsfehler oft dort, wo juristisch geschulte Augen erst anfangen zu suchen. Diese medizinische Ersteinschätzung ist kein Zusatzangebot, sie ist der Kern unserer Arbeit.
Wir vertreten ausschließlich Patienten
Wir stehen nicht auf beiden Seiten. Wir klagen nicht für Kliniken, nicht für Haftpflichtversicherer, nicht für Ärztekammern. Wer nur für Patienten arbeitet, kennt die Taktiken der Gegenseite aus jahrzehntelanger Erfahrung — und hat keine Interessenkollisionen, die eine unabhängige Prüfung verwässern könnten.
Ehrlich statt aussichtsreich
Wir versprechen kein Ergebnis, das wir nicht halten können. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen gerade, wenn Ihr Fall aussichtslos ist. Denn ein Mandat, das wir nicht gewinnen können, kostet Sie Geld und uns Reputation. Diese Ehrlichkeit ist für Mandanten oft das erste Mal, dass sie einer Kanzlei wirklich vertrauen können.
Prozessanwalt bis zur letzten Instanz
Viele Anwälte verhandeln, aber scheuen den Gerichtssaal. Rechtsanwalt Judaschke ist erfahrener Prozessanwalt im Zivil-, Schadensersatz- und Arzthaftungsprozess. Wenn die Gegenseite nicht zahlt, ziehen wir konsequent bis zur letzten Instanz durch — nicht, weil wir streitlustig sind, sondern weil ein Vergleich nur dann gerecht ist, wenn er freiwillig und in ausreichender Höhe kommt.
Kostenlose Ersteinschätzung — wirklich kostenlos
Kein verstecktes Beratungshonorar, keine "Bearbeitungsgebühr". Das erste Telefonat kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Persönlich, nicht prozessgetrieben
Sie sprechen nicht mit einem Callcenter und nicht mit einem "Fallmanager". Sie sprechen mit dem Anwalt und dem Arzt, die Ihren Fall auch tatsächlich bearbeiten. Auch die engagierten Rechtsanwaltsfachangestellten sorgen dafür, dass Sie von der ersten Minute an das Gefühl haben: Hier bin ich nicht ein Vorgang, sondern ein Mensch, dem etwas angetan wurde.
Fachanwalt für Strafrecht – ärztliches Fehlverhalten zur Verantwortung ziehen
Rechtsanwalt Judaschke setzt sich nicht nur für Ihren finanziellen Ausgleich ein, sondern kann ärztliches Fehlverhalten auch strafrechtlich zur Verantwortung ziehen lassen – durch Nebenklagevertretung oder Verletztenbeistandschaft im Strafverfahren gegen den behandelnden Arzt.
Mehr erfahrenMenschen, die sich für Sie einsetzen
Vom ersten Telefonat bis zur Durchsetzung: Ein Team, das Sie nicht alleine lässt.

Rechtsanwalt Jens Wagner
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt Jens Wagner unterstützt die Kanzlei als freier Mitarbeiter. Er bringt fundierte Erfahrung im Zivilrecht und Medizinrecht mit und sorgt dafür, dass auch in Phasen hoher Mandatsdichte jeder Fall die Aufmerksamkeit erhält, die er verdient.

Unser Sekretariat
2 Rechtsanwaltsfachangestellte
Zwei engagierte Rechtsanwaltsfachangestellte sorgen dafür, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen – vom ersten Telefonat über die Mandantenbetreuung bis zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Lernen Sie uns kennen
Ein kurzes, kostenloses Telefonat genügt, um zu spüren, ob wir zusammenpassen.
Kämpfen Sie nicht allein. Rufen Sie jetzt an.
Die erste Einschätzung ist kostenlos, persönlich und unverbindlich. Arzt und Anwalt prüfen Ihren Fall gemeinsam.
Kostenlose Ersteinschätzung – sofort, persönlich





