Fachanwalt für Strafrecht · Arzthaftungsrecht Berlin

Wenn Vertrauen missbraucht wurde: Strafrechtliche Konsequenzen für ärztliches Fehlverhalten

Als Fachanwalt für Strafrecht setzt sich Rechtsanwalt Judaschke nicht nur für Ihren finanziellen Ausgleich ein, sondern auch dafür, dass ärztliches Fehlverhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

Gerechtigkeit

Mehr als nur Schadensersatz

Betroffene und Angehörige erleiden durch ärztliches Fehlverhalten oft nicht nur körperliches, sondern auch tiefes seelisches Leid. Der Wunsch nach Gerechtigkeit, nach Konsequenzen und danach, dass so etwas nicht wieder geschieht, ist mehr als verständlich.

Schadensersatz allein beantwortet diesen Wunsch nicht immer. Genau hier setzt die strafrechtliche Aufarbeitung an – für die Rechtsanwalt Judaschke aufgrund seiner Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Arzthaftungsrecht persönlich steht.

Strafbarkeitsbereich

Welche Straftaten kommen infrage?

Drei Kernbereiche, in denen ärztliches Fehlverhalten strafrechtlich relevant werden kann.

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Einschlägig, wenn ein Arzt durch Sorgfaltspflichtverletzung eine Körperverletzung verursacht, ohne dies zu beabsichtigen – der praktisch häufigste Vorwurf bei Behandlungsfehlern mit strafrechtlicher Relevanz.

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Wenn ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers verstirbt. Hier ist besonders wichtig, Angehörige und Hinterbliebene klar anzusprechen und zu begleiten.

Abrechnungsbetrug bei Privatpatienten (§ 263 StGB)

Wenn Ärzte Leistungen falsch, überhöht oder gar nicht erbrachte Leistungen abrechnen – ein eigenständiges Thema, das unabhängig von einem Behandlungsfehler bestehen kann und speziell Privatpatienten betrifft.

Ablauf

So läuft ein Strafverfahren gegen einen Arzt ab

Verständlich, Schritt für Schritt – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

01

Strafanzeige / Ermittlungsverfahren

Meist eingeleitet durch Anzeige des Patienten oder der Angehörigen, oder von Amts wegen durch die Ermittlungsbehörden.

02

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Häufig unter Einbeziehung medizinischer Sachverständigengutachten zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

03

Optional: Antrag auf Zulassung der Nebenklage

Der Verletzte kann bereits jetzt die Zulassung als Nebenkläger beantragen. Ist sie bewilligt, gewährt sie Akteneinsicht, Anwesenheits- und Antragsrechte in der Hauptverhandlung und das Recht, Fragen zu stellen – eine starke Position, die Herr Judaschke für Sie durchsetzt.

04

Entscheidung über Anklage

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklageerhebung, Einstellung (z. B. gegen Auflage) oder Erlass eines Strafbefehls.

05

Zulassung der Anklage und ggf. Nebenklage durch das Gericht

Das Strafgericht prüft die Anklage und eröffnet das Hauptverfahren, wenn genügend Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Gleichzeitig entscheidet es über den Antrag auf Zulassung der Nebenklage – wer frühzeitig anwaltlich vertreten ist, sichert sich hier seine Rechte als Verletzter.

06

Hauptverhandlung vor Gericht

Sofern Anklage erhoben wird, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht. Bei Nebenklagevertretung kann Rechtsanwalt Judaschke dort eigene Anträge für Sie stellen – etwa zur Beweisaufnahme, zu Verfahrensrügen oder zum Strafmaß – und so aktiv Einfluss auf den Ausgang nehmen.

07

Optional: Adhäsionsklage

Im Strafprozess können zivilrechtliche Ansprüche – insbesondere Schmerzensgeld und Schadensersatz – direkt mit geltend gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren spart Ihnen einen separaten Zivilprozess, Zeit und Kosten, da das Strafgericht über den Anspruch mitentscheidet.

08

Urteil und Konsequenzen

Das Urteil kann erhebliche Konsequenzen für den Arzt haben – von Geldstrafe über Freiheitsstrafe bis zu berufsrechtlichen Maßnahmen. Gleichzeitig kann dem Verletzten Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen werden, insbesondere wenn ein Adhäsionsverfahren durchgeführt wurde.

Ihre Beteiligung

Wie Sie sich am Verfahren beteiligen können

Drei Wege, wie Sie als Betroffener oder Angehöriger im Strafverfahren aktiv werden können.

Nebenklage (§§ 395 ff. StPO)

Als Verletzter können Sie sich der öffentlichen Anklage als Nebenkläger anschließen und aktiv am Strafverfahren teilnehmen – mit eigenen Rechten wie Akteneinsicht, Fragerecht, Beweisanträgen und dem Recht, selbst Rechtsmittel einzulegen. Bei fahrlässiger Tötung eines nahen Angehörigen steht dieses Recht ausdrücklich auch den Hinterbliebenen zu.

Verletztenbeistandschaft

Auch ohne Nebenklage kann sich ein Betroffener als Zeuge im Strafverfahren anwaltlich begleiten lassen – gerade in der oft belastenden Rolle als aussagende Person eine wichtige Unterstützung.

Anwaltliche Vertretung als Zeugen- und Verletztenbeistand

Begleitung durch die Vernehmungen, Wahrung der eigenen Interessen gegenüber Ermittlungsbehörden und Gericht – damit Sie in jeder Phase des Verfahrens nicht allein sind.

Mögliche Folgen

Welche Strafen drohen dem Arzt?

Eine sachliche, realistische Darstellung – ohne Übertreibung, aber ohne Verharmlosung.

Geldstrafe

Abhängig von Schwere des Falls und den Einkommensverhältnissen des Arztes kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Freiheitsstrafe

Bei schwereren Vorwürfen droht Freiheitsstrafe – gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Parallel zum Strafverfahren können berufsrechtliche Maßnahmen wie Ruhen oder Entzug der Approbation durch die zuständige Ärztekammer geprüft werden.

Die tatsächlichen Konsequenzen hängen stets vom Einzelfall ab. Wir prüfen die Möglichkeiten und setzen uns für Sie ein – ohne Erfolgsgarantien, aber mit vollem Einsatz.

Prozessökonomischer Vorteil

Das Adhäsionsverfahren

Schmerzensgeld bereits im Strafprozess geltend machen – statt einen separaten Zivilprozess zu führen.

Im sogenannten Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) können zivilrechtliche Ansprüche – insbesondere Schmerzensgeld – bereits im Rahmen des Strafprozesses geltend gemacht und tituliert werden, statt einen separaten Zivilprozess führen zu müssen.

Der Vorteil: Zeit- und Kostenersparnis, da nicht zwei komplett getrennte Verfahren durchlaufen werden müssen. Das Strafgericht kann über den Anspruch mitentscheiden.

Ob ein Adhäsionsverfahren im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Verlauf des Strafverfahrens ab – hierzu beraten wir Sie individuell.

Mit Empathie und Erfahrung

Für Angehörige und Hinterbliebene

Wenn ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers verstorben ist, können sich Angehörige selbst als Nebenkläger am Strafverfahren gegen den verantwortlichen Arzt beteiligen.

Die Kanzlei begleitet Hinterbliebene in dieser schweren Situation sowohl menschlich als auch rechtlich durch das gesamte Verfahren – mit Empathie, Geduld und dem klaren Ziel, dass Gerechtigkeit nicht an der Tür des Gerichtssaals Halt macht.

030-8972-7959
Doppel-Expertise

Wer prüft Ihren Fall

Zwei Experten unter einem Dach. Der Arzt erkennt den Fehler, der Anwalt setzt ihn durch.

Rechtsanwalt Alexander Judaschke für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht in Berlin
21 Jahre Erfahrung

Rechtsanwalt Alexander Judaschke

Anwalt für Arzthaftungsrecht · Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Alexander Judaschke prüft die juristische Seite Ihres Falls und vertritt Ihre Interessen konsequent – bis zur vollständigen Durchsetzung.

Dr. med. Karsten Judaschke, Facharzt für Allgemeinmedizin – medizinische Expertise der Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Berlin
50 Jahre ärztliche Praxiserfahrung

Dr. med. Karsten Judaschke

Facharzt für Allgemeinmedizin · Kooperationspartner

Dr. med. Karsten Judaschke liest Ihre Patientenakte mit dem Blick des erfahrenen Arztes und erkennt, was hätte auffallen müssen – die Grundlage jeder erfolgreichen Durchsetzung.

Mandantenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Anonymisiert und mit Einwilligung wiedergegeben. Echte Menschen, echte Fälle, echte Ergebnisse.

"Nach meiner fehlgeschlagenen Knie-OP fühlte ich mich allein gelassen. Herr Judaschke und sein Team haben mich von Anfang an ernst genommen. Die Kombination aus Arzt und Anwalt hat mir das Gefühl gegeben, dass hier wirklich jemand versteht, was passiert ist. Zum ersten Mal seit Monaten hatte ich das Gefühl, in guten Händen zu sein."

M. S.

Berlin · Knie-OP

"Nach der verpfuschten Hüft-OP konnte ich kaum noch laufen und war verzweifelt. Die Kanzlei hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern mir auch die Angst genommen, dass mir niemand glaubt. Ich fühlte mich vom ersten Telefonat an aufgefangen."

H. W.

Berlin · Hüft-OP

"Als meine Diagnose zu spät gestellt wurde, brach für mich eine Welt zusammen. Herr Judaschke hat mir zugehört, ohne mich zu drängen, und mir die Zuversicht gegeben, dass mein Leid gesehen wird. Am Ende konnten wir 120.000 € Schmerzensgeld für mich erstreiten – aber vor allem habe ich mich menschlich verstanden gefühlt."

Familie B.

Berlin · Brustkrebs

"Ein übersehenes Melanom hat mein Leben verändert. In der Kanzlei habe ich zum ersten Mal jemanden getroffen, der mir wirklich zugehört hat, statt nur Akten zu wälzen. Diese Geborgenheit in einer so schweren Zeit war für mich unbezahlbar."

G. T.

Potsdam · Hautkrebs

"Mein neuer Zahnersatz saß von Anfang an falsch und ich hatte monatelang Schmerzen beim Essen. Ich dachte, das sei nur ein 'kleiner' Fall, aber Herr Judaschke hat mich genauso ernst genommen wie jeden anderen Mandanten. Endlich hat jemand meine Schmerzen ernst genommen, statt sie kleinzureden."

R. M.

Berlin · Zahnersatz

"Als unsere Tochter mit einem Sauerstoffmangel zur Welt kam, wussten wir nicht, wie es weitergehen soll. Das kostenlose Erstgespräch hat uns die Angst genommen. Es war ehrlich, kompetent und menschlich. Die Kanzlei hat für unsere Tochter gekämpft – bis zum Schluss, und am Ende 280.000 € für ihre Zukunft erstritten. Wir fühlten uns nie allein."

Familie K.

Potsdam · Geburtsschäden

"Ich wurde vor meiner OP nicht über ein entscheidendes Risiko aufgeklärt. Das Verfahren hat länger gedauert, weil die Gegenseite auf Zeit gespielt hat – aber Herr Judaschke hat nie aufgegeben und mich immer auf dem Laufenden gehalten. Diese Verlässlichkeit hat mir in einer unsicheren Zeit Halt gegeben."

P. L.

Berlin · Aufklärungsfehler

"Nach einer verpfuschten Wurzelbehandlung habe ich meinen Zahn verloren und monatelang Schmerzen gehabt. Ich habe mich nie belehrt oder abgewimmelt gefühlt – im Gegenteil, hier hat mir jemand wirklich zugehört und für mich gekämpft, als wäre es sein eigener Fall."

S. F.

Berlin · Wurzelbehandlung

"Mein Vater wurde in der Notaufnahme falsch eingeschätzt, obwohl die Symptome eindeutig waren. In dieser schrecklichen Zeit hat uns die Kanzlei nicht nur juristisch begleitet, sondern uns auch menschlich aufgefangen. Wir wussten immer, dass sich jemand wirklich um uns kümmert."

T. R.

Berlin · Schlaganfall

"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."

D. N.

Potsdam · Herzinfarkt

"Nach einem übersehenen Bruch musste ich mehrfach operiert werden. Die Begutachtung durch die Versicherung hat das Verfahren in die Länge gezogen, aber Herr Judaschke hat mir jederzeit ehrlich erklärt, woran es lag und mich nie im Ungewissen gelassen. Diese Offenheit hat mir sehr viel Sicherheit gegeben."

A. J.

Berlin · Knochenbrüche

"Eine zu spät erkannte Erkrankung hat bei mir große Ängste ausgelöst. In der Kanzlei wurde ich nie wie ein 'Fall', sondern immer wie ein Mensch behandelt. Diese Wärme und Ehrlichkeit haben mir geholfen, wieder Vertrauen zu fassen."

K. O.

Berlin · Urologie

"Als bei meinem Mann ein Kauda-Syndrom zu spät erkannt wurde, hatten wir Angst, dass er nie wieder laufen kann. Die Kanzlei hat uns durch diese furchtbare Zeit getragen und am Ende 95.000 € Schmerzensgeld erstritten. Aber das Wichtigste war das Gefühl, dass jemand für uns da ist, egal wie schwer es wurde."

Familie H.

Brandenburg · Bandscheibe/Rücken

"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."

B. E.

Berlin · Medikation

"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."

I. V.

Potsdam · Grauer Star

"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."

C. M.

Berlin · Strafverfahren

"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."

S. R.

Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren

Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.

Wenn ärztliches Fehlverhalten nicht ohne Konsequenzen bleiben darf

Als Fachanwalt für Strafrecht setzt sich Rechtsanwalt Judaschke persönlich dafür ein. Sprechen Sie mit uns – kostenlos und unverbindlich.

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