Behandlungsfehler in der HNO-Heilkunde
Behandlungsfehler in der HNO-Heilkunde betreffen etwa Mandel-, Nasen- und Nasennebenhöhlenoperationen, Ohreingriffe und verspätet erkannte Tumoren im Hals-Kopf-Bereich. Entscheidend ist, ob der Eingriff indiziert war, sorgfältig ausgeführt, über Risiken aufgeklärt und Komplikationen rechtzeitig erkannt wurden.
Behandlungsfehler in der HNO-Heilkunde – verständlich erklärt
Eingriffe im Hals-Nasen-Ohren-Bereich gehören zu den häufigen Operationen und verlaufen meist komplikationslos. Sie finden aber in unmittelbarer Nähe empfindlicher Strukturen statt: Augenhöhle und Schädelbasis bei Nasennebenhöhlenoperationen, Gesichts- und Stimmbandnerven bei Ohr- und Halseingriffen, große Blutgefäße bei der Mandeloperation.
Eine typische Komplikation nach der Mandelentfernung ist die Nachblutung, die auch Tage nach dem Eingriff auftreten kann. Ob daraus ein Haftungsfall wird, hängt unter anderem davon ab, ob über dieses Risiko aufgeklärt wurde, ob Verhaltenshinweise für die Zeit nach der Entlassung gegeben wurden und ob die Blutung rechtzeitig und fachgerecht behandelt wurde.
Neben operativen Fehlern spielen Diagnosefehler eine Rolle: Anhaltende Heiserkeit, Schluckbeschwerden oder Schwellungen am Hals müssen abgeklärt werden, weil sich dahinter ein Tumor verbergen kann. Wird eine gebotene Spiegelung oder Bildgebung unterlassen, kann ein Befunderhebungsfehler vorliegen.
Weiterführende Informationen: OP-Fehler.
Fachbegriffe im Lexikon: Aufklärungspflicht, Sicherungsaufklärung und Befunderhebungsfehler.
Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Anhaltende Schluckbeschwerden nach Lymphknoten-Operation – kein Fehler bei fehlender Kehlkopfspiegelung und Unzureichende Überwachung nach Kropfoperation – beidseitige Stimmbandlähmung als Atemrisiko übersehen.
Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.
Typische Behandlungsfehler in der HNO-Heilkunde
Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.
Nachblutung nicht rechtzeitig behandelt
Eine Blutung nach Mandel- oder Nasenoperation wird zu spät erkannt oder nicht ausreichend versorgt.
Verletzung benachbarter Strukturen
Bei Nasennebenhöhlen- oder Septumoperationen werden Augenhöhle, Schädelbasis oder Nerven verletzt.
Hörverlust oder Gesichtsnervenlähmung nach Ohr-OP
Nach einem Eingriff am Ohr bleiben Hörminderung, Schwindel oder eine Lähmung des Gesichtsnervs zurück.
Stimmbandlähmung nach Halsoperation
Bei Eingriffen am Hals oder an der Schilddrüse wird der Stimmbandnerv geschädigt, oder die Funktion wird nicht kontrolliert.
Tumor verspätet erkannt
Anhaltende Heiserkeit, Schluckbeschwerden oder Knoten am Hals werden nicht durch Spiegelung oder Bildgebung abgeklärt.
Unzureichende Aufklärung
Über typische Risiken des Eingriffs oder über Verhaltensregeln nach der Entlassung wird nicht ausreichend informiert.
Nicht jede Komplikation und nicht jede verspätete Diagnose ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der fachärztliche Standard im Einzelfall eingehalten wurde.
Das können Sie tun
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Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB) – auf Wunsch fordern wir die Unterlagen für Sie an. Wichtig sind hier: OP-Bericht, Aufklärungsbogen, Hörtests (Audiogramme), Befunde der Spiegelungen und Entlassbrief.
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Berlin · Knie-OP
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"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."
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"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."
B. E.
Berlin · Medikation
"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."
I. V.
Potsdam · Grauer Star
"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."
C. M.
Berlin · Strafverfahren
"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."
S. R.
Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren
"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."
M. R.
Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt
"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."
S. W.
Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler
"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."
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Berlin · Strafverfahren
Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.
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