Narkosefehler und Behandlungsfehler in der Anästhesie
Ein Narkosefehler liegt vor, wenn Anästhesisten Narkosemittel falsch dosieren, Vitalfunktionen unzureichend überwachen, Atemwege fehlerhaft sichern oder über Narkoserisiken nicht ausreichend aufklären. Für Betäubung und Überwachung der lebenswichtigen Funktionen trägt der Anästhesist die Verantwortung.
Behandlungsfehler in der Anästhesie – verständlich erklärt
Zur Anästhesie gehören die Vollnarkose, rückenmarksnahe Verfahren wie Spinal- und Periduralanästhesie, Nervenblockaden, örtliche Betäubungen und Sedierungen. Besonders kritisch sind die Einleitung der Narkose mit der Sicherung der Atemwege, die Überwachung während des Eingriffs und die Aufwachphase.
Zwischen Operateur und Anästhesist gilt eine klare Aufgabenteilung: Der Operateur verantwortet den Eingriff, der Anästhesist die Betäubung und die Überwachung von Atmung, Kreislauf und weiteren lebenswichtigen Funktionen. Jeder darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der andere seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.
Zur Narkosevorbereitung gehören ein Aufklärungsgespräch über die Risiken des gewählten Verfahrens und die Erhebung relevanter Vorbefunde. Schon hier können Fehler entstehen, etwa wenn auffällige Befunde wie ein EKG nicht ausgewertet werden. Lagerungsschäden während der Operation behandeln wir auf einer eigenen Ratgeberseite.
Weiterführende Informationen: OP-Fehler und Fahrlässige Körperverletzung.
Fachbegriffe im Lexikon: Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht / Dokumentationsmangel und Grober Behandlungsfehler.
Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Apallisches Syndrom nach Narkose bei Oberschenkelhalsbruch – kein Behandlungsfehler nachweisbar, Tödliche Fehlinterpretation eines EKG vor Bandscheibenoperation – Diagnosefehler des Anästhesisten und Übersehenes Lungenkarzinom auf Röntgenbild vor Meniskusoperation – keine Pflicht des Anästhesisten.
Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.
Typische Behandlungsfehler in der Anästhesie
Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.
Sauerstoffmangel durch unzureichende Überwachung
Abfallende Sauerstoff- oder Blutdruckwerte werden nicht rechtzeitig bemerkt oder behandelt – mit möglichen Hirnschäden.
Fehlerhafte Atemwegssicherung
Der Beatmungsschlauch wird falsch platziert, oder bei schwierigen Atemwegen fehlen geeignete Ausweichstrategien.
Zahn- und Kehlkopfschäden durch Intubation
Bei der Intubation werden Zähne, Kehlkopf oder Stimmbänder verletzt, ohne dass dies dokumentiert und behandelt wird.
Nervenschaden nach Spinal- oder Regionalanästhesie
Nach einer rückenmarksnahen Betäubung oder Nervenblockade bleiben Taubheit oder Lähmungen zurück.
Falsche Dosierung
Narkosemittel werden nicht an Alter, Gewicht oder Vorerkrankungen angepasst.
Unzureichende Narkoseaufklärung
Über Risiken des Narkoseverfahrens oder über Alternativen wie eine Regionalanästhesie wird nicht aufgeklärt.
Nicht jede Komplikation und nicht jede verspätete Diagnose ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der fachärztliche Standard im Einzelfall eingehalten wurde.
Das können Sie tun
Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.
Unterlagen sichern
Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB) – auf Wunsch fordern wir die Unterlagen für Sie an. Wichtig sind hier: Narkoseprotokoll, Aufklärungsbogen, Aufwachraum-Protokoll, Vorbefunde (EKG, Labor) und OP-Bericht.
Zweitmeinung einholen
Lassen Sie den Narkoseverlauf von einem weiteren Anästhesisten beurteilen.
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Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fallverlauf können weitere Ansprüche hinzukommen. Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Anwalt für Arzthaftungsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
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Dr. med. Karsten Judaschke
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Was unsere Mandanten sagen
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"Nach meiner fehlgeschlagenen Knie-OP fühlte ich mich allein gelassen. Herr Judaschke und sein Team haben mich von Anfang an ernst genommen. Die Kombination aus Arzt und Anwalt hat mir das Gefühl gegeben, dass hier wirklich jemand versteht, was passiert ist. Zum ersten Mal seit Monaten hatte ich das Gefühl, in guten Händen zu sein."
M. S.
Berlin · Knie-OP
"Nach der verpfuschten Hüft-OP konnte ich kaum noch laufen und war verzweifelt. Die Kanzlei hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern mir auch die Angst genommen, dass mir niemand glaubt. Ich fühlte mich vom ersten Telefonat an aufgefangen."
H. W.
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"Als meine Diagnose zu spät gestellt wurde, brach für mich eine Welt zusammen. Herr Judaschke hat mir zugehört, ohne mich zu drängen, und mir die Zuversicht gegeben, dass mein Leid gesehen wird. Am Ende konnten wir 120.000 € Schmerzensgeld für mich erstreiten – aber vor allem habe ich mich menschlich verstanden gefühlt."
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"Als unsere Tochter mit einem Sauerstoffmangel zur Welt kam, wussten wir nicht, wie es weitergehen soll. Das kostenlose Erstgespräch hat uns die Angst genommen. Es war ehrlich, kompetent und menschlich. Die Kanzlei hat für unsere Tochter gekämpft – bis zum Schluss, und am Ende 280.000 € für ihre Zukunft erstritten. Wir fühlten uns nie allein."
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"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."
D. N.
Potsdam · Herzinfarkt
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Brandenburg · Bandscheibe/Rücken
"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."
B. E.
Berlin · Medikation
"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."
I. V.
Potsdam · Grauer Star
"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."
C. M.
Berlin · Strafverfahren
"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."
S. R.
Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren
"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."
M. R.
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"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."
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Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler
"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."
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Berlin · Strafverfahren
Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.
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