Ratgeber · Hygiene und Infektionen

Hygienemängel und Infektionen nach der Behandlung

Eine Infektion nach einer Behandlung begründet nicht automatisch einen Anspruch. Haften können Klinik oder Arzt aber, wenn Hygienestandards missachtet wurden. Stammt die Infektion nachweislich aus einem hygienisch voll beherrschbaren Bereich, kann sich die Beweislast zugunsten der Patienten umkehren.

Worum es geht

Behandlungsfehler durch Hygienemängel – verständlich erklärt

Infektionen, die im Zusammenhang mit einer Behandlung entstehen, sind gefürchtet: Wundinfektionen nach Operationen, Infektionen mit resistenten Erregern wie MRSA, Spritzenabszesse oder Infektionen über Katheter. Nicht jede dieser Infektionen ist vermeidbar – manche Keime trägt der Patient selbst, und ein Restrisiko bleibt auch bei bester Hygiene.

Rechtlich kommt es deshalb darauf an, woher die Infektion stammt. Lässt sie sich auf einen Bereich zurückführen, den die Klinik voll beherrschen kann – etwa verunreinigte Instrumente oder eine infizierte Mitarbeiterin –, wird ein Fehler der Behandlungsseite vermutet (§ 630h Abs. 1 BGB). Bleibt die Infektionsquelle ungeklärt, gilt diese Vermutung nicht.

Der Bundesgerichtshof hat Patienten aber den Nachweis erleichtert: Trägt der Patient konkrete Anhaltspunkte für Hygieneverstöße vor, muss die Klinik im Einzelnen darlegen, welche Hygienemaßnahmen sie ergriffen hat (BGH, Urteil vom 16.08.2016 – VI ZR 634/15). Hygienepläne, Desinfektionsprotokolle und Erregerbefunde werden dann zu wichtigen Beweismitteln.

Weiterführende Informationen: Krankenhausfehler und Beweislast im Arzthaftungsrecht.

Fachbegriffe im Lexikon: Voll beherrschbares Risiko, Beweislastumkehr und Organisationsfehler.

Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Übersehene Streptokokkeninfektion nach Schleimbeutelentfernung – grob fehlerhafter Umgang mit Warnbefund, Zu spät erkannte Nahtundichtigkeit nach Darmoperation – grober Behandlungsfehler mit Beweiserleichterung und Übersehene Wirbelentzündung nach Bandscheiben-OP – Fehler bejaht, aber ohne entscheidenden Einfluss auf den Ausgang.

Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.

Woran Sie erkennen können

Typische Behandlungsfehler durch Hygienemängel

Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.

Missachtung von Hygieneregeln

Händedesinfektion, sterile Arbeitsweise oder Aufbereitung von Instrumenten entsprechen nicht dem Standard.

Infektion zu spät erkannt

Rötung, Schwellung, Fieber oder steigende Entzündungswerte nach einer Operation werden nicht rechtzeitig abgeklärt.

Keine Erregerbestimmung

Eine Infektion wird behandelt, ohne den Erreger zu bestimmen – das Antibiotikum wirkt möglicherweise nicht.

Fehlende Isolierung

Patienten mit resistenten Erregern werden nicht isoliert, sodass sich die Erreger auf der Station ausbreiten.

Katheter und Zugänge nicht kontrolliert

Venenzugänge oder Blasenkatheter bleiben zu lange liegen oder werden nicht regelmäßig kontrolliert.

Antibiotika-Prophylaxe unterlassen

Eine bei bestimmten Eingriffen gebotene vorbeugende Antibiotikagabe unterbleibt.

Eine Infektion allein ist noch kein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob Hygienestandards eingehalten und die Infektion rechtzeitig erkannt und behandelt wurde.

Handeln Sie jetzt

Das können Sie tun

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.

Unterlagen sichern

Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB) – auf Wunsch fordern wir die Unterlagen für Sie an. Wichtig sind hier: Pflege- und Verlaufsdokumentation, mikrobiologische Befunde (Erregernachweis), Laborwerte, OP-Bericht und Entlassbrief.

Beobachtungen festhalten

Notieren Sie, wann erste Anzeichen der Infektion auftraten und welche Hygienemängel Ihnen aufgefallen sind.

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Ihre Ansprüche

Welche Ansprüche kommen infrage

Ein Behandlungsfehler begründet oft mehrere Ansprüche gleichzeitig. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den einzelnen Schadenspositionen.

Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fallverlauf können weitere Ansprüche hinzukommen. Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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"Nach meiner fehlgeschlagenen Knie-OP fühlte ich mich allein gelassen. Herr Judaschke und sein Team haben mich von Anfang an ernst genommen. Die Kombination aus Arzt und Anwalt hat mir das Gefühl gegeben, dass hier wirklich jemand versteht, was passiert ist. Zum ersten Mal seit Monaten hatte ich das Gefühl, in guten Händen zu sein."

M. S.

Berlin · Knie-OP

"Nach der verpfuschten Hüft-OP konnte ich kaum noch laufen und war verzweifelt. Die Kanzlei hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern mir auch die Angst genommen, dass mir niemand glaubt. Ich fühlte mich vom ersten Telefonat an aufgefangen."

H. W.

Berlin · Hüft-OP

"Als meine Diagnose zu spät gestellt wurde, brach für mich eine Welt zusammen. Herr Judaschke hat mir zugehört, ohne mich zu drängen, und mir die Zuversicht gegeben, dass mein Leid gesehen wird. Am Ende konnten wir 120.000 € Schmerzensgeld für mich erstreiten – aber vor allem habe ich mich menschlich verstanden gefühlt."

Familie B.

Berlin · Brustkrebs

"Ein übersehenes Melanom hat mein Leben verändert. In der Kanzlei habe ich zum ersten Mal jemanden getroffen, der mir wirklich zugehört hat, statt nur Akten zu wälzen. Diese Geborgenheit in einer so schweren Zeit war für mich unbezahlbar."

G. T.

Potsdam · Hautkrebs

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R. M.

Berlin · Zahnersatz

"Als unsere Tochter mit einem Sauerstoffmangel zur Welt kam, wussten wir nicht, wie es weitergehen soll. Das kostenlose Erstgespräch hat uns die Angst genommen. Es war ehrlich, kompetent und menschlich. Die Kanzlei hat für unsere Tochter gekämpft – bis zum Schluss, und am Ende 280.000 € für ihre Zukunft erstritten. Wir fühlten uns nie allein."

Familie K.

Potsdam · Geburtsschäden

"Ich wurde vor meiner OP nicht über ein entscheidendes Risiko aufgeklärt. Das Verfahren hat länger gedauert, weil die Gegenseite auf Zeit gespielt hat – aber Herr Judaschke hat nie aufgegeben und mich immer auf dem Laufenden gehalten. Diese Verlässlichkeit hat mir in einer unsicheren Zeit Halt gegeben."

P. L.

Berlin · Aufklärungsfehler

"Nach einer verpfuschten Wurzelbehandlung habe ich meinen Zahn verloren und monatelang Schmerzen gehabt. Ich habe mich nie belehrt oder abgewimmelt gefühlt – im Gegenteil, hier hat mir jemand wirklich zugehört und für mich gekämpft, als wäre es sein eigener Fall."

S. F.

Berlin · Wurzelbehandlung

"Mein Vater wurde in der Notaufnahme falsch eingeschätzt, obwohl die Symptome eindeutig waren. In dieser schrecklichen Zeit hat uns die Kanzlei nicht nur juristisch begleitet, sondern uns auch menschlich aufgefangen. Wir wussten immer, dass sich jemand wirklich um uns kümmert."

T. R.

Berlin · Schlaganfall

"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."

D. N.

Potsdam · Herzinfarkt

"Nach einem übersehenen Bruch musste ich mehrfach operiert werden. Die Begutachtung durch die Versicherung hat das Verfahren in die Länge gezogen, aber Herr Judaschke hat mir jederzeit ehrlich erklärt, woran es lag und mich nie im Ungewissen gelassen. Diese Offenheit hat mir sehr viel Sicherheit gegeben."

A. J.

Berlin · Knochenbrüche

"Eine zu spät erkannte Erkrankung hat bei mir große Ängste ausgelöst. In der Kanzlei wurde ich nie wie ein 'Fall', sondern immer wie ein Mensch behandelt. Diese Wärme und Ehrlichkeit haben mir geholfen, wieder Vertrauen zu fassen."

K. O.

Berlin · Urologie

"Als bei meinem Mann ein Kauda-Syndrom zu spät erkannt wurde, hatten wir Angst, dass er nie wieder laufen kann. Die Kanzlei hat uns durch diese furchtbare Zeit getragen und am Ende 95.000 € Schmerzensgeld erstritten. Aber das Wichtigste war das Gefühl, dass jemand für uns da ist, egal wie schwer es wurde."

Familie H.

Brandenburg · Bandscheibe/Rücken

"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."

B. E.

Berlin · Medikation

"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."

I. V.

Potsdam · Grauer Star

"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."

C. M.

Berlin · Strafverfahren

"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."

S. R.

Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren

"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."

M. R.

Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt

"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."

S. W.

Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler

"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."

A. H.

Berlin · Strafverfahren

Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.

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Checkliste: Verdacht auf einen Behandlungsfehler

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