Behandlungsfehler in der Kardiologie
Behandlungsfehler in der Kardiologie betreffen Herzdiagnostik und Herzeingriffe wie Herzkatheter, Stents, Schrittmacher oder die Behandlung von Rhythmusstörungen. Haftungsrelevant sind vor allem verspätete Diagnostik, fehlende Gerinnungshemmung, mangelnde Überwachung und unzureichende Aufklärung. Ob ein Fehler vorliegt, klärt meist ein Gutachten.
Behandlungsfehler in der Kardiologie – verständlich erklärt
Die Kardiologie umfasst Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen des Herzens und der Gefäße: von EKG, Ultraschall und Belastungstests über die Herzkatheteruntersuchung mit Stent-Implantation bis zur Versorgung mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren. Viele Patienten werden über Jahre begleitet, etwa bei Herzschwäche oder Vorhofflimmern.
Herzeingriffe sind heute oft schonend, aber nicht risikofrei. Mögliche Komplikationen wie Blutungen an der Einstichstelle, Gefäßverletzungen oder Rhythmusstörungen müssen erkannt und behandelt werden. Vor planbaren Eingriffen ist über Risiken und Alternativen aufzuklären. Bei Vorhofflimmern ist zu prüfen, ob eine Gerinnungshemmung zum Schutz vor Schlaganfällen notwendig ist.
Diese Seite behandelt die Kardiologie als Fachgebiet und die Dauerbehandlung. Wenn ein akuter Herzinfarkt nicht oder zu spät erkannt wurde, finden Sie vertiefende Informationen auf unserer Ratgeberseite zum Herzinfarkt.
Weiterführende Informationen: Ansprüche für Hinterbliebene und Fahrlässige Tötung.
Fachbegriffe im Lexikon: Befunderhebungsfehler, Grober Behandlungsfehler und Aufklärungspflicht.
Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Verkanntes akutes Koronarsyndrom – fehlende Notfalleinweisung trotz eindeutiger EKG-Veränderung, Herzinfarkt im EKG übersehen – Diagnosefehler bejaht, Kausalität für den Tod verneint und Seltene, rasch verlaufende Endokarditis nicht erkannt – keine Pflicht zur Suche nach seltenen Ursachen.
Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.
Typische Behandlungsfehler in der Kardiologie
Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.
Verspätete Herzdiagnostik
Trotz typischer Beschwerden werden EKG, Laborwerte oder eine Herzkatheteruntersuchung zu spät veranlasst.
Komplikation beim Herzkatheter nicht erkannt
Blutungen, Gefäßverletzungen oder Durchblutungsstörungen nach dem Eingriff werden nicht rechtzeitig bemerkt.
Fehlerhafte Stent- oder Schrittmacherversorgung
Ein Stent wird ohne ausreichende Indikation gesetzt, oder Schrittmacherkontrollen werden nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Fehlende Gerinnungshemmung
Bei Vorhofflimmern wird eine notwendige Gerinnungshemmung nicht geprüft oder nicht eingeleitet, und es kommt zu einem Schlaganfall.
Unzureichende Überwachung nach dem Eingriff
Nach Herzeingriffen fehlen notwendige Kontrollen von Kreislauf, Einstichstelle oder Herzrhythmus.
Mangelhafte Aufklärung
Über Risiken eines Herzeingriffs oder über Behandlungsalternativen wird nicht ausreichend aufgeklärt.
Nicht jede Komplikation und nicht jede verspätete Diagnose ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der fachärztliche Standard im Einzelfall eingehalten wurde. Bei akuten Brustschmerzen, Atemnot oder Lähmungszeichen wählen Sie bitte sofort den Notruf 112.
Das können Sie tun
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Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB) – auf Wunsch fordern wir die Unterlagen für Sie an. Wichtig sind hier: EKG-Ausdrucke, Herzkatheterbefunde, Medikationsplan (insbesondere Gerinnungshemmer), Schrittmacherausweis und Entlassbrief.
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Berlin · Knie-OP
"Nach der verpfuschten Hüft-OP konnte ich kaum noch laufen und war verzweifelt. Die Kanzlei hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern mir auch die Angst genommen, dass mir niemand glaubt. Ich fühlte mich vom ersten Telefonat an aufgefangen."
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"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."
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"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."
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Berlin · Medikation
"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."
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Potsdam · Grauer Star
"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."
C. M.
Berlin · Strafverfahren
"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."
S. R.
Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren
"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."
M. R.
Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt
"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."
S. W.
Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler
"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."
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Berlin · Strafverfahren
Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.
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