Strafverfahren gegen Ärzte

Fahrlässige Tötung durch Ärzte (§ 222 StGB)

Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB liegt vor, wenn ein Arzt durch eine Sorgfaltspflichtverletzung den Tod eines Patienten verursacht, ohne ihn zu beabsichtigen. Das Delikt wird von Amts wegen verfolgt, sodass kein Strafantrag nötig ist. Angehörige können als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tod durch Sorgfaltspflichtverletzung

    Der Verstorbene ist infolge eines ärztlichen Fehlverhaltens gestorben.

  • Verfolgung von Amts wegen

    Kein Strafantrag nötig; die Staatsanwaltschaft ermittelt von sich aus.

  • Nebenklage der Angehörigen

    Angehörige können als Nebenkläger eigene Verfahrensrechte wahrnehmen.

  • Adhäsion für Hinterbliebene

    Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich bereits im Strafprozess geltend machen.

Worum geht es?

Fahrlässige Tötung durch Ärzte (§ 222 StGB) – verständlich erklärt

Voraussetzung ist der Tod des Patienten infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes. Auch hier müssen Pflichtverletzung, Kausalität und Vorhersehbarkeit vorliegen.

Fahrlässige Tötung wird von Amts wegen verfolgt; ein Strafantrag ist nicht erforderlich. Die Ermittlungsbehörden werden von sich aus tätig, etwa auf Anzeige oder bei eigenem Aufgreifen.

Angehörige des Verstorbenen können als Nebenkläger auftreten (§ 395 Abs. 2 StPO). Damit erlangen sie Akteneinsicht, Anwesenheitsrechte in der Hauptverhandlung und eigene Antragsrechte.

Zivilrechtliche Ansprüche der Hinterbliebenen, etwa Hinterbliebenengeld oder Unterhaltsschaden, können im Adhäsionsverfahren bereits im Strafprozess geltend gemacht werden.

Woran Sie es erkennen

Woran erkennen Sie strafbares Verhalten?

Typische Anzeichen und beispielhafte Konstellationen, die auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall hindeuten können.

Tod nach Behandlungsfehler

Der Patient verstirbt infolge einer medizinischen Maßnahme, die nicht dem Standard entsprach.

Übersehene Warnsignale

Eindeutige Symptome oder Befunde wurden nicht rechtzeitig abgeklärt.

Fragwürdige Dokumentation

Unterlagen sind lückenhaft, widersprüchlich oder nachträglich verändert.

Beispielfall 1

Eindeutige Herzinfarkt-Symptome werden in der Notaufnahme nicht ausreichend abgeklärt, sondern als harmloser Befund eingeordnet. Der Patient wird entlassen und verstirbt kurz darauf an dem unentdeckt gebliebenen Infarkt.

Beispielfall 2

Eine Medikamentenverwechslung oder Überdosierung führt trotz erkennbarer Warnsignale zum Tod des Patienten. Die Fehlerkette wird erst im Nachhinein durch die Angehörigen offengelegt.

Handeln Sie jetzt

Was können Sie tun?

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.

Beratung durch Anwalt und Arzt

Fall gemeinsam juristisch und medizinisch einschätzen lassen (Doppel-Expertise).

Einsicht in die ärztlichen Unterlagen

Der Anwalt fordert die Behandlungsunterlagen an und wertet sie aus.

Fristen prüfen

Fahrlässige Tötung wird von Amts wegen verfolgt, ein Strafantrag ist nicht erforderlich. Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche der Hinterbliebenen ist dennoch zu beachten (regelmäßig 3 Jahre ab Kenntnis).

Strafanzeige über den Anwalt

Strafanzeige über den Anwalt

Nebenklage prüfen

Nebenklage als Angehöriger eines Verstorbenen (§ 395 Abs. 2 StPO)

Adhäsionsverfahren prüfen

Adhäsionsverfahren: Schmerzensgeld und Schadensersatz bereits im Strafprozess geltend machen (§§ 403 ff. StPO)

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Ihre Ansprüche

Welche Ansprüche kommen infrage

Ein strafrechtlich relevantes ärztliches Fehlverhalten kann mehrere Ansprüche gleichzeitig begründen. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den einzelnen Schadenspositionen.

Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fallverlauf können weitere Ansprüche hinzukommen. Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Rechtsanwalt Alexander Judaschke für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht in Berlin
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Rechtsanwalt Alexander Judaschke

Anwalt für Arzthaftungsrecht · Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Alexander Judaschke ist seit über zwei Jahrzehnten im Arzthaftungsrecht tätig. Ausgebildet in einer renommierten Medizinrechtskanzlei, verbindet er juristische Präzision mit kompromisslosem Einsatzwillen. Als erfahrener Prozessanwalt im Zivil-, Schadensersatz- und Arzthaftungsprozess streitet er bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Menschen zu helfen, ist der Antrieb meiner anwaltlichen Arbeit. Gerade im Arzthaftungsrecht erlebe ich immer wieder, wie sehr ein medizinischer Fehler das Leben eines Menschen und seiner Familie schwerwiegend verändern kann. In dieser Situation möchte ich für Sie nicht nur juristisch an Ihrer Seite stehen, sondern Ihnen zuhören, Ihre Sorgen ernst nehmen und Ihnen verständlich erklären, welche Möglichkeiten Sie haben.
Dr. med. Karsten Judaschke, Facharzt für Allgemeinmedizin – medizinische Expertise der Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Berlin
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Dr. med. Karsten Judaschke

Facharzt für Allgemeinmedizin · Kooperationspartner

Dr. med. Karsten Judaschke blickt auf ein halbes Jahrhundert ärztlicher Praxis zurück. Seine medizinische Expertise ist das Herzstück unserer Kanzlei: Er liest Patientenakten mit dem Blick des erfahrenen Arztes, erkennt Behandlungsfehler, wo Juristen erst anfangen zu suchen, und liefert die medizinische Bewertung, auf der eine erfolgreiche Klage ruht.

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"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."

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Berlin · Strafverfahren

"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."

S. R.

Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren

"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."

M. R.

Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt

"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."

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Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler

"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."

A. H.

Berlin · Strafverfahren

Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.

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Verfasst von Rechtsanwalt Alexander Judaschke · Fachanwalt für Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2026

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