Ratgeber · Kinderarzt (Pädiatrie)

Behandlungsfehler beim Kinderarzt

Ein Behandlungsfehler beim Kinderarzt liegt vor, wenn Erkrankungen bei Säuglingen, Kindern oder Jugendlichen nicht rechtzeitig erkannt oder fehlerhaft behandelt werden – etwa Hirnhautentzündung, Blutvergiftung oder Hüftdysplasie. Eltern können Ansprüche für ihr Kind geltend machen.

Worum es geht

Behandlungsfehler beim Kinderarzt – verständlich erklärt

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie erkranken oft akut, ihr Zustand kann sich innerhalb weniger Stunden deutlich verschlechtern, und gerade Säuglinge und Kleinkinder können ihre Beschwerden nicht selbst beschreiben. Kinderärzte sind deshalb besonders auf genaue Beobachtung, die Schilderungen der Eltern und klare Warnzeichen angewiesen.

Neben der Behandlung akuter Erkrankungen gehören die Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) zum Kern der Kinderheilkunde. Sie sollen Entwicklungsstörungen und Erkrankungen wie eine Hüftdysplasie oder Seh- und Hörstörungen früh erkennen, solange sie gut behandelbar sind. Auch Medikamente müssen bei Kindern sorgfältig nach Alter und Körpergewicht dosiert werden.

Wird eine ernste Erkrankung übersehen, können die Folgen ein Leben lang andauern. Ansprüche des Kindes werden von den Eltern als gesetzlichen Vertretern geltend gemacht. Geburtsschäden behandeln wir auf einer eigenen Ratgeberseite.

Weiterführende Informationen: Ansprüche für Hinterbliebene.

Fachbegriffe im Lexikon: Befunderhebungsfehler, Facharztstandard und Verjährung im Arzthaftungsrecht.

Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Übersehenes Retinoblastom bei Kleinkind – grober Fehler, aber Auge ohnehin nicht zu retten, Erblindung eines Frühgeborenen – Kontrollintervall entsprach damaligem Facharztstandard und Unnötige Ballenoperation bei einer 13-Jährigen – Fehldiagnose eines Hallux valgus.

Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.

Woran Sie erkennen können

Typische Behandlungsfehler beim Kinderarzt

Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.

Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung verkannt

Fieber, Nackensteifigkeit, Hautflecken oder auffällige Schläfrigkeit werden als gewöhnlicher Infekt eingeordnet.

Hüftdysplasie übersehen

Bei der Vorsorge wird eine Fehlstellung der Hüfte nicht erkannt oder eine gebotene Ultraschallkontrolle unterlassen.

Falsche Dosierung

Medikamente werden nicht an Alter und Körpergewicht des Kindes angepasst – mit Vergiftungserscheinungen oder fehlender Wirkung.

Kontrollintervalle nicht eingehalten

Bei Frühgeborenen oder Risikokindern werden notwendige Kontrolluntersuchungen, etwa der Augen, zu spät durchgeführt.

Hinweise der Eltern nicht ernst genommen

Die Eltern schildern wiederholt Auffälligkeiten, die ohne weitere Untersuchung als unbedenklich abgetan werden.

Keine Klinikeinweisung trotz Verschlechterung

Obwohl sich der Zustand des Kindes deutlich verschlechtert, wird keine stationäre Abklärung veranlasst.

Nicht jede Komplikation und nicht jede verspätete Diagnose ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der fachärztliche Standard im Einzelfall eingehalten wurde. Bei akuten Warnzeichen Ihres Kindes rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.

Handeln Sie jetzt

Das können Sie tun

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.

Unterlagen sichern

Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB) – auf Wunsch fordern wir die Unterlagen für Sie an. Wichtig sind hier: Kinder-Untersuchungsheft (gelbes Heft), Praxis- und Klinikdokumentation, Medikationsangaben und Arztbriefe.

Beobachtungen festhalten

Notieren Sie, wann Ihnen welche Veränderungen an Ihrem Kind aufgefallen sind und wem Sie diese geschildert haben.

Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Arzt und Anwalt prüfen Ihren Fall gemeinsam – vertraulich und unverbindlich.

Fristen wahren

Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit Kenntnis von Schaden und Schädiger. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern.

Wichtig für Eltern: Bei der Verjährung zählt grundsätzlich die Kenntnis der Eltern als gesetzliche Vertreter. Warten Sie deshalb nicht bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes, sondern lassen Sie den Fall frühzeitig prüfen.

Sprechen Sie mit uns – kostenlos und unverbindlich

In einer ersten telefonischen Einschätzung ordnen wir Ihren Fall ein – gemeinsam mit unserem ärztlichen Kooperationspartner.

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Ihre Ansprüche

Welche Ansprüche kommen infrage

Ein Behandlungsfehler begründet oft mehrere Ansprüche gleichzeitig. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den einzelnen Schadenspositionen.

Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fallverlauf können weitere Ansprüche hinzukommen. Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Doppel-Expertise

Wer prüft Ihren Fall

Zwei Experten unter einem Dach. Der Arzt erkennt den Fehler, der Anwalt setzt ihn durch.

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Mandantenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Anonymisiert und mit Einwilligung wiedergegeben. Echte Menschen, echte Fälle, echte Ergebnisse.

"Nach meiner fehlgeschlagenen Knie-OP fühlte ich mich allein gelassen. Herr Judaschke und sein Team haben mich von Anfang an ernst genommen. Die Kombination aus Arzt und Anwalt hat mir das Gefühl gegeben, dass hier wirklich jemand versteht, was passiert ist. Zum ersten Mal seit Monaten hatte ich das Gefühl, in guten Händen zu sein."

M. S.

Berlin · Knie-OP

"Nach der verpfuschten Hüft-OP konnte ich kaum noch laufen und war verzweifelt. Die Kanzlei hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern mir auch die Angst genommen, dass mir niemand glaubt. Ich fühlte mich vom ersten Telefonat an aufgefangen."

H. W.

Berlin · Hüft-OP

"Als meine Diagnose zu spät gestellt wurde, brach für mich eine Welt zusammen. Herr Judaschke hat mir zugehört, ohne mich zu drängen, und mir die Zuversicht gegeben, dass mein Leid gesehen wird. Am Ende konnten wir 120.000 € Schmerzensgeld für mich erstreiten – aber vor allem habe ich mich menschlich verstanden gefühlt."

Familie B.

Berlin · Brustkrebs

"Ein übersehenes Melanom hat mein Leben verändert. In der Kanzlei habe ich zum ersten Mal jemanden getroffen, der mir wirklich zugehört hat, statt nur Akten zu wälzen. Diese Geborgenheit in einer so schweren Zeit war für mich unbezahlbar."

G. T.

Potsdam · Hautkrebs

"Mein neuer Zahnersatz saß von Anfang an falsch und ich hatte monatelang Schmerzen beim Essen. Ich dachte, das sei nur ein 'kleiner' Fall, aber Herr Judaschke hat mich genauso ernst genommen wie jeden anderen Mandanten. Endlich hat jemand meine Schmerzen ernst genommen, statt sie kleinzureden."

R. M.

Berlin · Zahnersatz

"Als unsere Tochter mit einem Sauerstoffmangel zur Welt kam, wussten wir nicht, wie es weitergehen soll. Das kostenlose Erstgespräch hat uns die Angst genommen. Es war ehrlich, kompetent und menschlich. Die Kanzlei hat für unsere Tochter gekämpft – bis zum Schluss, und am Ende 280.000 € für ihre Zukunft erstritten. Wir fühlten uns nie allein."

Familie K.

Potsdam · Geburtsschäden

"Ich wurde vor meiner OP nicht über ein entscheidendes Risiko aufgeklärt. Das Verfahren hat länger gedauert, weil die Gegenseite auf Zeit gespielt hat – aber Herr Judaschke hat nie aufgegeben und mich immer auf dem Laufenden gehalten. Diese Verlässlichkeit hat mir in einer unsicheren Zeit Halt gegeben."

P. L.

Berlin · Aufklärungsfehler

"Nach einer verpfuschten Wurzelbehandlung habe ich meinen Zahn verloren und monatelang Schmerzen gehabt. Ich habe mich nie belehrt oder abgewimmelt gefühlt – im Gegenteil, hier hat mir jemand wirklich zugehört und für mich gekämpft, als wäre es sein eigener Fall."

S. F.

Berlin · Wurzelbehandlung

"Mein Vater wurde in der Notaufnahme falsch eingeschätzt, obwohl die Symptome eindeutig waren. In dieser schrecklichen Zeit hat uns die Kanzlei nicht nur juristisch begleitet, sondern uns auch menschlich aufgefangen. Wir wussten immer, dass sich jemand wirklich um uns kümmert."

T. R.

Berlin · Schlaganfall

"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."

D. N.

Potsdam · Herzinfarkt

"Nach einem übersehenen Bruch musste ich mehrfach operiert werden. Die Begutachtung durch die Versicherung hat das Verfahren in die Länge gezogen, aber Herr Judaschke hat mir jederzeit ehrlich erklärt, woran es lag und mich nie im Ungewissen gelassen. Diese Offenheit hat mir sehr viel Sicherheit gegeben."

A. J.

Berlin · Knochenbrüche

"Eine zu spät erkannte Erkrankung hat bei mir große Ängste ausgelöst. In der Kanzlei wurde ich nie wie ein 'Fall', sondern immer wie ein Mensch behandelt. Diese Wärme und Ehrlichkeit haben mir geholfen, wieder Vertrauen zu fassen."

K. O.

Berlin · Urologie

"Als bei meinem Mann ein Kauda-Syndrom zu spät erkannt wurde, hatten wir Angst, dass er nie wieder laufen kann. Die Kanzlei hat uns durch diese furchtbare Zeit getragen und am Ende 95.000 € Schmerzensgeld erstritten. Aber das Wichtigste war das Gefühl, dass jemand für uns da ist, egal wie schwer es wurde."

Familie H.

Brandenburg · Bandscheibe/Rücken

"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."

B. E.

Berlin · Medikation

"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."

I. V.

Potsdam · Grauer Star

"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."

C. M.

Berlin · Strafverfahren

"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."

S. R.

Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren

"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."

M. R.

Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt

"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."

S. W.

Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler

"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."

A. H.

Berlin · Strafverfahren

Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.

Verjährungsfrist

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Checkliste: Verdacht auf einen Behandlungsfehler

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