Behandlungsfehler in der Radiologie
Radiologen können haften, wenn sie auf Röntgen-, CT-, MRT- oder Mammographie-Bildern einen erkennbaren Befund übersehen, Zufallsbefunde nicht mitteilen, Befunde fehlerhaft übermitteln oder über Risiken wie Kontrastmittel nicht aufklären. Maßstab ist, was ein sorgfältiger Facharzt hätte erkennen müssen.
Behandlungsfehler in der Radiologie – verständlich erklärt
Radiologen werten Röntgenbilder, Computertomografien, MRT-Aufnahmen und Mammographien aus und geben ihren Befund an die behandelnden Ärzte weiter. Sie arbeiten meist im Auftrag eines anderen Arztes, tragen aber für die fachgerechte Durchführung der Untersuchung und für die Befundung selbst die Verantwortung.
Haftungsrelevant ist nicht nur das Übersehen eines Befundes. Auch ein auffälliger Nebenbefund außerhalb der eigentlichen Fragestellung muss mitgeteilt werden. Der Befund muss den Auftraggeber so erreichen, dass er rechtzeitig reagieren kann. Vor Untersuchungen mit Kontrastmittel ist über die Risiken aufzuklären und nach Vorerkrankungen wie Nierenschwäche oder Allergien zu fragen.
Nicht jede Fehlinterpretation ist ein Behandlungsfehler: Manche Befunde sind auch für erfahrene Fachärzte schwer zu erkennen. Maßstab ist, was ein sorgfältiger Radiologe auf der Aufnahme hätte sehen und mitteilen müssen. Eine unabhängige Zweitbefundung der Originalbilder ist deshalb oft der erste Schritt.
Weiterführende Informationen: Befunderhebungsfehler und Ansprüche für Hinterbliebene.
Fachbegriffe im Lexikon: Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und Grober Behandlungsfehler.
Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Bösartiger Tumor als Kieferschmerz fehlgedeutet – Vertrauen auf radiologischen Befund war zulässig, Übersehenes Lungenkarzinom auf Röntgenbild vor Meniskusoperation – keine Pflicht des Anästhesisten und Auf zwei Röntgenbildern übersehene Fersenbeinfraktur – fundamentaler Diagnoseirrtum als grober Behandlungsfehler.
Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.
Typische Behandlungsfehler in der Radiologie
Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.
Erkennbarer Befund übersehen
Ein Tumor, eine Fraktur oder eine Entzündung ist auf der Aufnahme sichtbar, wird aber nicht beschrieben.
Zufallsbefund nicht mitgeteilt
Ein auffälliger Nebenbefund wird erkannt, aber weder im Befund deutlich benannt noch weitergeleitet.
Fehlerhafte Befundübermittlung
Der Befund erreicht den behandelnden Arzt nicht, zu spät oder missverständlich formuliert.
Empfehlung zur Abklärung fehlt
Ein unklarer Befund wird beschrieben, ohne eine gebotene weitere Abklärung oder Kontrolle zu empfehlen.
Kontrastmittel ohne Aufklärung
Vor der Gabe von Kontrastmittel wird nicht über Risiken aufgeklärt oder nicht nach Vorerkrankungen gefragt.
Fehler bei der Früherkennung
Bei Früherkennungsuntersuchungen wie der Mammographie wird ein auffälliger Befund nicht zur weiteren Abklärung empfohlen.
Nicht jede Komplikation und nicht jede verspätete Diagnose ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der fachärztliche Standard im Einzelfall eingehalten wurde.
Das können Sie tun
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Unterlagen sichern
Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB) – auf Wunsch fordern wir die Unterlagen für Sie an. Wichtig sind hier: die Originalbilder auf CD oder digital, schriftliche Befundberichte, Überweisungsschein mit Fragestellung und Unterlagen zum Kontrastmittel.
Zweitbefundung veranlassen
Lassen Sie die Originalbilder unabhängig von einem anderen Radiologen befunden.
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"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."
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Berlin · Medikation
"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."
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"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."
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"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."
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Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren
"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."
M. R.
Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt
"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."
S. W.
Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler
"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."
A. H.
Berlin · Strafverfahren
Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.
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