Behandlungsfehler in der Plastischen Chirurgie
Bei plastischen und ästhetischen Operationen haften Ärzte für Behandlungsfehler und für unzureichende Aufklärung. Weil Schönheitseingriffe meist medizinisch nicht notwendig sind, verlangt die Rechtsprechung eine besonders umfassende Aufklärung über Risiken und Erfolgsaussichten. Fehlt sie, kann die Einwilligung unwirksam sein.
Behandlungsfehler in der Plastischen Chirurgie – verständlich erklärt
Die Plastische Chirurgie umfasst wiederherstellende Eingriffe – etwa nach Unfällen oder Tumoroperationen – und ästhetische Operationen wie Brustvergrößerung, Fettabsaugung, Lidstraffung oder Nasenkorrektur. Gerade ästhetische Eingriffe sind meist medizinisch nicht notwendig. Das hat rechtliche Folgen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss vor einem nicht notwendigen Eingriff besonders deutlich und vollständig über Risiken, mögliche Komplikationen und die realistischen Erfolgsaussichten aufgeklärt werden – und zwar rechtzeitig, nicht erst am Tag der Operation. Unzureichende Aufklärung kann die Einwilligung unwirksam machen, auch wenn die Operation selbst handwerklich korrekt war.
Wichtig zu wissen: „Schönheitschirurg“ ist kein geschützter Titel. Und wer nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff eine Folgebehandlung braucht, kann von der Krankenkasse an den Kosten beteiligt werden (§ 52 Abs. 2 SGB V). Auch deshalb lohnt es sich, Ansprüche gegen den Behandler sorgfältig prüfen zu lassen.
Weiterführende Informationen: Schönheitsoperationen – unsere Leistungsseite und Aufklärungsfehler.
Fachbegriffe im Lexikon: Aufklärungspflicht, Wirtschaftliche Aufklärung und Facharztstandard.
Passende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Lymphödem nach Fettabsaugung und Reithosenplastik – Facharztstandard der plastischen Chirurgie maßgeblich und Schönheitsoperation auf Basis einer erfundenen Diagnose – Nervenverletzung ohne jede Rechtfertigung.
Hinweis: Diese medizinische Kurzerklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.
Typische Behandlungsfehler in der Plastischen Chirurgie
Die folgenden Fehlerbeispiele zeigen, was in diesem Bereich schiefgehen kann. Treffen eines oder mehrere auf Ihren Fall zu, ist eine genaue Prüfung ratsam.
Aufklärung zu spät oder unvollständig
Über Risiken wie Narben, Asymmetrien, Nervenschäden oder Folgeeingriffe wird nicht, nur beschönigend oder erst kurz vor dem Eingriff aufgeklärt.
Unrealistische Erfolgsversprechen
Das angestrebte Ergebnis wird in Aussicht gestellt, ohne auf die Grenzen und Unsicherheiten des Eingriffs hinzuweisen.
Fehlerhafte Operationstechnik
Implantate werden falsch platziert, zu viel Gewebe entfernt oder Strukturen verletzt, sodass ein deutlich fehlerhaftes Ergebnis entsteht.
Eingriff ohne ausreichende Qualifikation
Der Eingriff wird von einem Behandler durchgeführt, der den fachärztlichen Standard für diese Operation nicht gewährleistet.
Komplikationen zu spät behandelt
Nachblutungen, Infektionen oder Durchblutungsstörungen nach dem Eingriff werden nicht rechtzeitig erkannt und behandelt.
Ein unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis allein ist noch kein Behandlungsfehler. Entscheidend sind die Einhaltung des fachärztlichen Standards und eine vollständige, rechtzeitige Aufklärung.
Das können Sie tun
Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.
Unterlagen sichern
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Was unsere Mandanten sagen
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"Nach meiner fehlgeschlagenen Knie-OP fühlte ich mich allein gelassen. Herr Judaschke und sein Team haben mich von Anfang an ernst genommen. Die Kombination aus Arzt und Anwalt hat mir das Gefühl gegeben, dass hier wirklich jemand versteht, was passiert ist. Zum ersten Mal seit Monaten hatte ich das Gefühl, in guten Händen zu sein."
M. S.
Berlin · Knie-OP
"Nach der verpfuschten Hüft-OP konnte ich kaum noch laufen und war verzweifelt. Die Kanzlei hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern mir auch die Angst genommen, dass mir niemand glaubt. Ich fühlte mich vom ersten Telefonat an aufgefangen."
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"Als unsere Tochter mit einem Sauerstoffmangel zur Welt kam, wussten wir nicht, wie es weitergehen soll. Das kostenlose Erstgespräch hat uns die Angst genommen. Es war ehrlich, kompetent und menschlich. Die Kanzlei hat für unsere Tochter gekämpft – bis zum Schluss, und am Ende 280.000 € für ihre Zukunft erstritten. Wir fühlten uns nie allein."
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Berlin · Schlaganfall
"Ein übersehener Herzinfarkt hat mein Leben für immer verändert. Ich war skeptisch, weil Anwälte oft teuer sind. Die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und die kostenlose Ersteinschätzung haben mir die Entscheidung leicht gemacht. Vor allem aber habe ich gespürt, dass mir hier wirklich geholfen werden soll."
D. N.
Potsdam · Herzinfarkt
"Nach einem übersehenen Bruch musste ich mehrfach operiert werden. Die Begutachtung durch die Versicherung hat das Verfahren in die Länge gezogen, aber Herr Judaschke hat mir jederzeit ehrlich erklärt, woran es lag und mich nie im Ungewissen gelassen. Diese Offenheit hat mir sehr viel Sicherheit gegeben."
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Berlin · Knochenbrüche
"Eine zu spät erkannte Erkrankung hat bei mir große Ängste ausgelöst. In der Kanzlei wurde ich nie wie ein 'Fall', sondern immer wie ein Mensch behandelt. Diese Wärme und Ehrlichkeit haben mir geholfen, wieder Vertrauen zu fassen."
K. O.
Berlin · Urologie
"Als bei meinem Mann ein Kauda-Syndrom zu spät erkannt wurde, hatten wir Angst, dass er nie wieder laufen kann. Die Kanzlei hat uns durch diese furchtbare Zeit getragen und am Ende 95.000 € Schmerzensgeld erstritten. Aber das Wichtigste war das Gefühl, dass jemand für uns da ist, egal wie schwer es wurde."
Familie H.
Brandenburg · Bandscheibe/Rücken
"Eine falsche Medikamentengabe hat mich schwer krank gemacht. Die Klärung mit der Klinik hat sich hingezogen, weil die Gegenseite jede Verantwortung von sich wies – aber Herr Judaschke hat konsequent für mich weitergekämpft, bis Klarheit herrschte. Ich habe mich dabei zu keinem Zeitpunkt allein gefühlt."
B. E.
Berlin · Medikation
"Nach einer fehlerhaften Augen-OP hatte ich Angst, mein Sehvermögen ganz zu verlieren. In der Kanzlei hat man mir zugehört, mir alles in Ruhe erklärt und mir das Gefühl gegeben, dass meine Sorgen wichtig sind. Diese Geborgenheit in einer beängstigenden Zeit werde ich nie vergessen."
I. V.
Potsdam · Grauer Star
"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."
C. M.
Berlin · Strafverfahren
"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."
S. R.
Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren
"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."
M. R.
Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt
"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."
S. W.
Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler
"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."
A. H.
Berlin · Strafverfahren
Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.
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