Strafverfahren gegen Ärzte

Fahrlässige Körperverletzung durch Ärzte (§ 229 StGB)

Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB liegt vor, wenn ein Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch die Körperverletzung eines Patienten verursacht, ohne sie zu beabsichtigen. Es ist der häufigste strafrechtliche Vorwurf bei Behandlungsfehlern und setzt eine vorhersehbare Sorgfaltspflichtverletzung voraus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sorgfaltspflichtverletzung

    Der Arzt muss vom Facharztstandard abgewichen sein, objektiv vorwerfbar.

  • Kausalität & Vorhersehbarkeit

    Der Schaden muss ursächlich und vorhersehbar auf das Fehlverhalten zurückgehen.

  • Höhere Beweisanforderungen

    Im Strafverfahren gelten strengere Beweismaße als im Zivilprozess.

  • Oft Antragsdelikt

    Bei einfacher Körperverletzung ist ein Strafantrag nötig, sofern kein öffentliches Interesse bejaht wird.

Worum geht es?

Fahrlässige Körperverletzung durch Ärzte (§ 229 StGB) – verständlich erklärt

Eine fahrlässige Körperverletzung setzt eine Sorgfaltspflichtverletzung nach dem Facharztstandard voraus. Der Arzt muss objektiv vorwerfbar gehandelt haben, also das getan oder unterlassen haben, was ein sorgfältiger Arzt in derselben Situation getan hätte.

Zwischen der Pflichtverletzung und der Körperverletzung muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Der Schaden muss ursächlich auf das Fehlverhalten zurückzuführen sein, nicht auf einen schicksalhaften Verlauf oder die Grunderkrankung.

Die Handlung musste vorhersehbar sein. Lag der Schaden außerhalb jeder Vorhersehbarkeit, scheidet eine Strafbarkeit regelmäßig aus.

Praktisch ist § 229 StGB der häufigste Vorwurf bei Behandlungsfehlern mit strafrechtlicher Relevanz. Im Strafverfahren gelten höhere Beweisanforderungen als im Zivilprozess: Hier muss das Gercht die Sorgfaltspflichtverletzung und die Kausalität feststellen.

Bei einfacher Körperverletzung handelt es sich um ein Antragsdelikt (§ 230 StGB), sofern kein besonderes öffentliches Interesse bejaht wird. Wird ein solches Interesse bejaht, verfolgt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.

Woran Sie es erkennen

Woran erkennen Sie strafbares Verhalten?

Typische Anzeichen und beispielhafte Konstellationen, die auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall hindeuten können.

Abweichen vom Facharztstandard

Die Behandlung entspricht nicht dem, was ein sorgfältiger Arzt in derselben Situation getan hätte.

Unerwartete gesundheitliche Folge

Eine Komplikation oder Verschlechterung tritt ein, die ohne das Fehlverhalten vermeidbar gewesen wäre.

Verspätete oder ausbleibende Reaktion

Warnsignale werden nicht erkannt oder nicht ausreichend abgeklärt.

Beispielfall 1

Eine eindeutig indizierte Kontrolluntersuchung unterbleibt, obwohl die Beschwerden eine solche nahelegen. Die Erkrankung wird dadurch erheblich verspätet erkannt, und der Patient erleidet einen dauerhaften Gesundheitsschaden, der bei rechtzeitiger Aufklärung hätte vermieden werden können.

Beispielfall 2

Ein Arzt missachtet bei einer Operation grundlegende Sorgfaltsregeln, etwa bei der Vorbereitung oder Durchführung des Eingriffs. Der Patient erleidet einen Dauerschaden, der bei sachgerechtem Vorgehen nicht eingetreten wäre.

Handeln Sie jetzt

Was können Sie tun?

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.

Beratung durch Anwalt und Arzt

Fall gemeinsam juristisch und medizinisch einschätzen lassen (Doppel-Expertise).

Einsicht in die ärztlichen Unterlagen

Der Anwalt fordert die Behandlungsunterlagen an und wertet sie aus.

Fristen prüfen

Bei Antragsdelikten muss der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB). Zusätzlich ist die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche zu beachten (regelmäßig 3 Jahre ab Kenntnis).

Strafantrag über den Anwalt

Strafantrag über den Anwalt, dabei ist die Antragsfrist zu beachten

Nebenklage prüfen

Nebenklage bei fahrlässiger Körperverletzung nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa bei schweren Folgen (§ 395 Abs. 3 StPO)

Adhäsionsverfahren prüfen

Adhäsionsverfahren: Schmerzensgeld und Schadensersatz bereits im Strafprozess geltend machen (§§ 403 ff. StPO)

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Ihre Ansprüche

Welche Ansprüche kommen infrage

Ein strafrechtlich relevantes ärztliches Fehlverhalten kann mehrere Ansprüche gleichzeitig begründen. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den einzelnen Schadenspositionen.

Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fallverlauf können weitere Ansprüche hinzukommen. Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Rechtsanwalt Alexander Judaschke für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht in Berlin
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S. R.

Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren

"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."

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Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler

"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."

A. H.

Berlin · Strafverfahren

Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.

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Verfasst von Rechtsanwalt Alexander Judaschke · Fachanwalt für Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2026

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