Strafverfahren gegen Ärzte

Urkundenfälschung an der Krankendokumentation (§§ 267, 274 StGB)

Urkundenfälschung an der Krankendokumentation liegt vor, wenn Behandlungsunterlagen nachträglich verändert, gefälscht oder beseitigt werden, um einen Fehler zu verschleiern. Erfasst sind § 267 StGB (Fälschen) und § 274 StGB (Unterdrücken). Zudem wirkt sich eine lückenhafte oder manipulierte Dokumentation auf die Beweislage im Arzthaftungsfall aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verändern & Fälschen

    Nachträgliches Ändern oder Rückdatieren erfüllt § 267 StGB.

  • Beseitigen & Unterdrücken

    Das Entfernen oder Verbergen von Unterlagen fällt unter § 274 StGB.

  • Dokumentationspflicht

    Änderungen müssen erkennbar bleiben (§ 630f BGB).

  • Beweiserleichterung

    Lückenhafte Dokumentation hilft dem Patienten im Arzthaftungsprozess (§ 630h BGB).

Worum geht es?

Urkundenfälschung an der Krankendokumentation (§§ 267, 274 StGB) – verständlich erklärt

Nachträgliches Ändern, Ergänzen, Rückdatieren oder Austauschen von Dokumenten erfüllt den Tatbestand des § 267 StGB. Bei elektronischer Dokumentation kommt auch § 269 StGB in Betracht.

Das Beseitigen oder Unterdrücken von Unterlagen fällt unter § 274 StGB. Auch das Verbergen vorhandener Dokumente ist erfasst.

Änderungen an der Patientenakte müssen erkennbar bleiben (§ 630f BGB). Nachträgliche Eintragungen ohne Kennzeichnung verstoßen gegen diese Pflicht.

Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die vollständige Akte (§ 630g BGB). Eine lückenhafte oder fehlende Dokumentation kann im Arzthaftungsprozess zu Beweiserleichterungen führen (§ 630h BGB).

Woran Sie es erkennen

Woran erkennen Sie strafbares Verhalten?

Typische Anzeichen und beispielhafte Konstellationen, die auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall hindeuten können.

Nachträgliche Eintragungen

OP-Berichte oder Vermerke werden ergänzt oder rückdatiert, ohne als nachträglich gekennzeichnet.

Fehlende Seiten

Bei der Akteneinsicht fehlen einzelne Seiten oder Dokumente.

Spät auftauchende Unterlagen

Ein Aufklärungsbogen oder Befund erscheint erst nach einer Beschwerde.

Beispielfall 1

Nach einem Zwischenfall wird der OP-Bericht nachträglich ergänzt und rückdatiert, ohne dass die spätere Ergänzung erkennbar ist. Bei der Akteneinsicht fällt auf, dass die Eintragungen zeitlich nicht zum Behandlungsverlauf passen.

Beispielfall 2

Bei der Akteneinsicht fehlen einzelne Seiten, oder ein Aufklärungsbogen taucht erst auf, nachdem der Patient die Unterlagen angefordert und Beschwerde erhoben hat. Der Verdacht einer nachträglichen Manipulation liegt nahe.

Handeln Sie jetzt

Was können Sie tun?

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.

Beratung durch Anwalt und Arzt

Fall gemeinsam juristisch und medizinisch einschätzen lassen (Doppel-Expertise).

Einsicht in die ärztlichen Unterlagen

Der Anwalt fordert die Behandlungsunterlagen an und wertet sie aus.

Fristen prüfen

Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche ist zu beachten (regelmäßig 3 Jahre ab Kenntnis). Die Einsicht in die Behandlungsunterlagen sollte frühzeitig veranlasst werden, um Manipulationen zu erkennen.

Strafanzeige über den Anwalt

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Nebenklage prüfen

Ob eine Nebenklage in Betracht kommt, prüfen wir im Einzelfall.

Adhäsionsverfahren prüfen

Ob ein Adhäsionsverfahren sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Ihre Ansprüche

Welche Ansprüche kommen infrage

Ein strafrechtlich relevantes ärztliches Fehlverhalten kann mehrere Ansprüche gleichzeitig begründen. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den einzelnen Schadenspositionen.

Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fallverlauf können weitere Ansprüche hinzukommen. Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Die einzigartige Doppel-Expertise

Der einzige Fall, in dem Medizin und Recht wirklich zusammenarbeiten

Zwei Experten, ein Team. Der Arzt erkennt den Fehler, der Anwalt setzt ihn durch. Diese Kombination ist einzigartig – und sie ist Ihr Vorteil.

Rechtsanwalt Alexander Judaschke für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht in Berlin
21 Jahre Erfahrung

Rechtsanwalt Alexander Judaschke

Anwalt für Arzthaftungsrecht · Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Alexander Judaschke ist seit über zwei Jahrzehnten im Arzthaftungsrecht tätig. Ausgebildet in einer renommierten Medizinrechtskanzlei, verbindet er juristische Präzision mit kompromisslosem Einsatzwillen. Als erfahrener Prozessanwalt im Zivil-, Schadensersatz- und Arzthaftungsprozess streitet er bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Menschen zu helfen, ist der Antrieb meiner anwaltlichen Arbeit. Gerade im Arzthaftungsrecht erlebe ich immer wieder, wie sehr ein medizinischer Fehler das Leben eines Menschen und seiner Familie schwerwiegend verändern kann. In dieser Situation möchte ich für Sie nicht nur juristisch an Ihrer Seite stehen, sondern Ihnen zuhören, Ihre Sorgen ernst nehmen und Ihnen verständlich erklären, welche Möglichkeiten Sie haben.
Dr. med. Karsten Judaschke, Facharzt für Allgemeinmedizin – medizinische Expertise der Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Berlin
50 Jahre ärztliche Praxiserfahrung

Dr. med. Karsten Judaschke

Facharzt für Allgemeinmedizin · Kooperationspartner

Dr. med. Karsten Judaschke blickt auf ein halbes Jahrhundert ärztlicher Praxis zurück. Seine medizinische Expertise ist das Herzstück unserer Kanzlei: Er liest Patientenakten mit dem Blick des erfahrenen Arztes, erkennt Behandlungsfehler, wo Juristen erst anfangen zu suchen, und liefert die medizinische Bewertung, auf der eine erfolgreiche Klage ruht.

Ich habe fünfzig Jahre lang Menschen behandelt. Heute sorge ich dafür, dass diejenigen, die schlecht behandelt wurden, jemanden haben, der ihre Sprache spricht – und ihre Akte versteht.
Mandantenstimmen

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"Nach dem Tod meiner Mutter durch einen Behandlungsfehler wollte ich nicht nur Schmerzensgeld, sondern dass der Arzt zur Verantwortung gezogen wird. Herr Judaschke hat mich während des gesamten Strafprozesses hervorragend unterstützt – immer erreichbar, immer ehrlich, immer an meiner Seite. Am Ende erhielt der Arzt eine erhebliche Strafe. Endlich fühlte sich Gerechtigkeit nicht mehr wie ein leeres Wort an."

C. M.

Berlin · Strafverfahren

"Ich wusste nicht, dass man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld fordern kann. Herr Judaschke hat mich als Nebenklägerin vertreten und gleichzeitig ein Adhäsionsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis: Der Arzt wurde verurteilt und erhielt eine Strafe – und mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, ohne dass ich einen separaten Zivilprozess führen musste. Diese Kombination aus Straf- und Zivilrecht unter einem Dach hat mir Zeit, Nerven und Geld gespart."

S. R.

Potsdam · Nebenklage / Adhäsionsverfahren

"Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass jemand für mich und nicht nur über meinen Fall spricht. Durch den Ärztepfusch war ich körperlich und psychisch sehr belastet und hatte große Angst vor dem Strafverfahren. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir jeden Schritt ruhig und verständlich erklärt und mich auch persönlich auf die Vernehmungen und das weitere Verfahren vorbereitet. Er hat meine Interessen konsequent vertreten und mir gleichzeitig nie falsche Hoffnungen gemacht. Diese Mischung aus fachlicher Klarheit, persönlicher Erreichbarkeit und menschlicher Unterstützung war für mich besonders wertvoll. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Vertretung entschieden habe."

M. R.

Brandenburg · Opfervertretung / Strafverfahren gegen einen Arzt

"Ich wollte Gerechtigkeit – und wusste nicht, wie ich sie überhaupt einfordern kann. Nach dem Tod meines Angehörigen infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers wollte ich, dass der Vorgang nicht einfach zu den Akten gelegt wird. Gleichzeitig war ich mit dem Strafverfahren völlig überfordert. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mich als Angehörigen und Nebenkläger durch das gesamte Verfahren begleitet, mir die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und meine Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht vertreten. Ich musste diesen schweren Weg nicht allein gehen. Dafür bin ich ihm bis heute sehr dankbar."

S. W.

Berlin · Nebenklage nach tödlichem Behandlungsfehler

"Ich dachte, ich müsste mit dem, was passiert ist, einfach leben. Nach dem Behandlungsfehler war für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich war wütend, enttäuscht und vor allem hilflos. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden sollte und ob mir überhaupt jemand glauben würde. Herr Rechtsanwalt Judaschke hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben, dass meine Geschichte ernst genommen wird. Er hat mir nichts schön geredet, sondern offen erklärt, was möglich ist und was nicht. Im Strafverfahren wusste ich ihn an meiner Seite und musste mich nicht mehr allein gegen meine Verzweiflung und die vielen offenen Fragen stellen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Die rechtliche Unterstützung hat mir auch persönlich geholfen, wieder etwas Kontrolle über mein Leben zurückzugewinnen."

A. H.

Berlin · Strafverfahren

Hinweis: Mandantenstimmen wurden anonymisiert und mit nachweisbarer Einwilligung der Mandanten veröffentlicht.

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Verfasst von Rechtsanwalt Alexander Judaschke · Fachanwalt für Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2026

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